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Corona im Gerichtssaal

18. Mar
2020

 - 0Das Corona-Virus hat bislang noch nicht zu einer Schließung der Gerichte geführt. Allerdings haben die Richter bei ihren Verhandlungen schon auf die eine oder andere Weise auf die Pandemie reagiert. Während ein Richter in Hagen die Anwensenden zum Tragen von Mundschutz verpflichtet hat, gab es in München einen Eklat, weil der vorsitzenden Richter mehr als 50 Personen im Gerichtssaal ohne jede Schutzvorkehrung zuließ.

In einer Rundmail vom 17.03.2020 berichtet die Rechtsanwaltskammer Berlin über den Fall beim Amtsgericht Hagen und wirft die Frage auf, ob das Tragen von Mundschutz im gerichtlichen Verfahren angeordnet werden und führt wie folgt aus:

Wie kürzlich der medialen Berichterstattung zu entnehmen war, ordnete ein Richter am Hagener Amtsgericht an, dass in seinem Sitzungssaal von nun an Atemschutzmasken zu tragen seien. Eine derartige Anordnung unterfällt grundsätzlich der Sitzungshoheit des Vorsitzenden gemäß § 176 Abs. 1 GVG. Die Vorschrift ermächtigt als Generalklausel den Vorsitzenden, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die äußere Ordnung zu wahren und dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten die störungsfreie Ausübung ihrer jeweiligen Funktionen zu ermöglichen. Angesichts der aktuellen Situation insbesondere in Hinblick auf die eingeschränkte Verfügbarkeit von Atemschutzmasken erscheint dies jedoch unverhältnismäßig und wenig praktikabel. Mit Einverständnis der Parteien dürfte eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren oder, soweit dies nicht in Betracht kommt, eine Verlegung des Verhandlungstermins wesentlich zweckmäßiger sein.(Rundmail der RAK Berlin, 17.03.2020)

176 Abs.1 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz) regelt wie folgt: Die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung obliegt dem Vorsitzenden.

Weitergehende Infos der Presse finden Sie hier.

Beim Landgericht München I hat der Richter im Gegensatz zum Richter beim AG Hagen keine allzu großen Bedenken wegen Corona. Im Gerichtssaal sollen rund 50 Personen gewesen sein. Ein Anwalt nahm das zum Anlass, um gegen den Richter Strafanzeige zu ertatten.

In einem Bericht der Süddeutschen Zeitung heißt es dazu folgendermaßen:

Nach Ansicht des anzeigenden Anwalts sei eine derartige Anzahl von Personen wird nach allgemeiner Auffassung als absolute Hochrisikoveranstaltung zu bezeichnen. Die Anwälte hätten sich geweigert, den Sitzungssaal zu betreten, der Richter habe aber darauf bestanden, die Verhandlung zu beginnen. Der Gerichtssprecher wies die Vorwürfe gegen den Richter zurück. Die Justiz könne auch in Zeiten des sich rasant verbreitenden Coronavirus nicht die Arbeit einstellen. "Die Justiz ist in bestimmten Bereichen systemrelevant", sagte er. Außerdem habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass sich im Gerichtssaal ein infizierter Mensch aufhalte oder jemand, der Kontakt zu einem Infizierten gehabt habe. (Süddeutsche Zeitung vom 17.3.2020)

Trotz möglicher Systemrelevanz ist es sehr zweifelhaft, ob es eine Notwendigkeit für das Zusammensein von 50 Personen im Gerichtssaal gab.