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Telekom-Rechnungen über 43 Millionen Euro - LG Magdeburg 11 O 1345/14

21. Dec
2014

 - 0Die Deutsche Telekom AG forderte von einer Frau eine Gesamt-Summe von 43 Millionen € gemäß Rechnungen von je 27,5 Mio. € und knapp 16 Mio. €. Über diese Forderungen hat das Amtsgerichts Euskirchen Mahnbescheide erlassen. Hiergegen hat sie Widerspruch eingelegt und ohne auf das sonst übliche Tätigwerden eines Mahnbescheid-Antragstellers abzuwarten, zulässigerweise einen Termin beim Landgericht Magdeburg beantragt.

Der Anwalt der vermeintlichen Kundin erklärte gegenüber der Presse, dass seine Mandantin weder einen Vertrag mit der Telekom hatte, noch je eine Rechnung erhalten habe.

In den Verfahren hat die Telekom an Eides statt versichert, dass sie weder eine Forderung über 27 ½ Mio € noch über knapp 16 Mio € gegenüber der Frau aus Magdeburg habe. Die Telekom hat weiterhin erklärt, dass sie auch nicht die beiden Mahnbescheide beantragt habe. Vielmehr müsse eine bislang unbekannt gebliebene Person unter dem Namen der Telekom aufgetreten und die Mahnbescheide beantragt haben.

Die für für den 16.12.2014 (11 O 1345/14) und 08.01.2015 (10 O 1326/14) anberaumten Termine -für jede Rechnung gab es separate Aktenzeichen- sind daher aufgehoben worden.

Das Gericht geht davon aus, dass die Deutsche Telekom nicht der Aussteller der Rechnungen war, sondern eine bislang unbekannte Person, offensichtlich in betrügerischer Absicht, verantwortlich ist.

Das Gericht erhebt daher keine Kosten von der Telekom oder der „Kundin“, da mangels eines wirksamen Antrages der "echten" Telekom auch kein wirksamer Mahnbescheid erlassen werden konnte.


Volltext der Pressemitteilung Nr.: 050/2014 des Landgerichts Magdeburg:

Magdeburg, den 15. Dezember 2014

(LG MD) Prozess findet nicht statt: Telekom fordert insgesamt etwa 43 Mio € von einer Frau aus Magdeburg

Die für Dienstag, 16.12.2014 (11 O 1345/14) und Donnerstag, 08.01.2015 (10 O 1326/14) anberaumten Termine sind aufgehoben worden.

In den Verfahren hat die Telekom an Eides statt versichert, dass sie weder eine Forderung über 27 ½ Mio € noch über knapp 16 Mio € gegenüber der Frau aus Magdeburg habe. Die Telekom hat weiterhin erklärt, dass sie auch nicht die beiden Mahnbescheide beantragt habe. Vielmehr müsse eine bislang unbekannt gebliebene Person unter dem Namen der Telekom aufgetreten und die Mahnbescheide beantragt haben.

In dem Verfahren 10 O 1326/14 hat das Gericht bereits im schriftlichen Verfahren eine abschließende Entscheidung getroffen und festgestellt, dass weder ein wirksamer Mahn-bescheid erlassen wurde noch es überhaupt zu einem Prozessverhältnis zwischen der Telekom und der Frau gekommen ist. Das Gericht erhebt auch keine Kosten von der Telekom oder der Frau. Zur Begründung hat der Einzelrichter ausgeführt, dass mangels eines wirksamen Antrages der "echten" Telekom auch kein wirksamer Mahnbescheid erlassen werden konnte.

In dem Verfahren 11 O 1345/14 steht eine abschließende Entscheidung noch aus, da die Stellungnahme Fristen noch nicht abgelaufen sind.

Christian Löffler

Pressesprecher