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Berliner Senat plant strengeres Hundegesetz

17. Feb
2015

Das Hundegesetz von Berlin soll verschärft werden. Insbesondere soll es eine generelle Leinenpflicht geben, wobei Ausnahmen hiervon möglich sind.

Volltext der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 7/2015 vom 17.02.2015:

Senat bringt Entwurf des Hundegesetzes auf den Weg

Der Senat hat heute den von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann vorgelegten Entwurf des überarbeiteten Hundegesetzes zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird vor Beschlussfassung im Senat nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass in Berlin künftig für Hunde eine generelle Leinenpflicht gelten soll. Davon befreit werden Tiere, deren Halterinnen und Halter einen entsprechenden Sachkundenachweis vorlegen. „Hier steht der Tierschutz im Vordergrund: Wir wollen, dass möglichst viele Halter den sogenannten Hundeführerschein machen. Denn wer sachkundig ist, geht sehr wahrscheinlich verantwortungsvoll mit seinem Tier um.“, erläuterte dazu Senator Heilmann. Auch bei den weiteren Änderungen im Gesetzentwurf sei es vor allem darum gegangen, eine vermittelnde Lösung zu finden zwischen den zahlreichen Forderungen nach härteren Vorschriften für Hundehalter einerseits und den Bedürfnissen der Tiere andererseits.

So werden die Bezirke aufgefordert, nach weiteren geeigneten Auslaufflächen zu suchen. Die Liste der sogenannten gefährlichen Hunde wird auf vier Rassen verkürzt. Auf Antrag und bei nachgewiesener Ungefährlichkeit können Rasselisten-Hunde von einigen Auflagen für gefährliche Hunde befreit werden. Gleichzeitig soll ein zentrales Hunderegister eingerichtet werden: Dort werden Rasse, Chipnummer, Halter sowie etwaige Bissvorfälle erfasst. Gewerbliche Hundeausführ-Dienste brauchen künftig eine entsprechende Qualifikation.

Neben dem Hundegesetz soll das Straßenreinigungsgesetz ebenfalls geändert werden: Wer mit einem Hund Gassi geht, soll künftig verpflichtet sein entsprechende Kotbeutel mitzuführen. Berechnet wurde auch der generelle Bedarf an Personal in den Bezirken, um bereits bestehende und neue Vorschriften für Hundehalter zu kontrollieren. „Wir gehen von einem Bedarf von zwei Stellen pro Bezirk aus“, so Heilmann. Hinzu kommen Kosten von geschätzt rund 150.000 Euro im ersten Jahr u.a. für die Einrichtung des zentralen Hunderegisters. Für Leinenpflicht und Hunderegister sind längere Übergangszeiten vorgesehen, da die Einführung des Sachkundenachweises und die Errichtung eines Zentralregisters einige Zeit in Anspruch nimmt.

Zum Hintergrund: Nach mehreren dramatischen Bissvorfällen haben die Bundesländer Anfang der 2000er Jahre entsprechende Rechtsvorschriften für Hundehalterinnen und Hundehalter erlassen, so auch Berlin.. Hier trat 2004 das Gesetz zum Halten und Führen von Hunden in Kraft. Seither ist die Zahl der Bissvorfälle um mehr als 50 Prozent zurückgegangen, bei Zwischenfällen mit sogenannten Listenhunden ist der Rückgang sogar noch größer. „Das Hundegesetz an sich hat sich bewährt, das zeigen die rückläufigen Bissvorfälle“, so Heilmann. „Dennoch hat die Evaluierung des Hundegesetzes Überarbeitungs- und Anpassungsbedarf an einigen Stellen aufgezeigt. Dem sind wir jetzt nachgekommen.“

Zum Evaluierungsprozess gehörte auch der sogenannte Bello-Dialog: Dabei konnten sich Berlinerinnen und Berliner aktiv sowohl online als auch im Rahmen mehrerer Veranstaltungen mit Vorschlägen in den Prozess einbringen.