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Rechtsanwaltskanzlei Moegelin Zerndorfer Weg 63 13465 Berlin
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Zivilrecht - Beratung und Klageerhebung

 

Die Anwaltskanzlei Moegelin steht Ihnen bei der Geltendmachung von Ansprüchen, Erstellung oder Überprüfung von Verträgen insbesondere in folgenden Rechtsgebieten zur Seite.

Es gilt noch eine große Anzahl weiterer Vertragsarten aus dem Bereich des Zivilrechts, für die wir Ihnen im Fall eines rechtlichen Problems selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung stehen.

Kaufvertragsrecht

Dieser Vertragstyp gehört sicherlich zu denjenigen, die am häufigsten abgeschlossen werden. Bei jedem Einkauf im Supermarkt wird ein Kaufvertrag geschlossen. Probleme kann es geben, wenn entweder der Käufer nicht bezahlt oder der Verkäufer nicht die erworbene Sache aushändigt. Ist die ausgehändigte Sache mit Mängeln behaftet, gibt es die sogenannten Mängelgewährleistungsrechte (z. B. Preisminderung, Rücktritt) oder man kann den Vertrag anfechten, unter anderem wegen Irrtums über Eigenschaften der Sache oder wegen arglistiger Täuschung. Wenn ein Minderjähriger etwas kauft oder verkauft, hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters ab, üblicherweise den Eltern. Die schützenden Regelungen für Minderjährige gelten für alle Vertragstypen. Da Minderjährige vor allem Kaufverträge abschließen, finden sie aber in diesem Bereich am häufigsten Anwendung.

Werkvertragsrecht

Beim Werkvertrag heißen die Vertragspartner Unternehmer und Besteller. Dazu gehören beispielhaft folgende Leistungen: Reparaturen von Handwerkern, Beförderung von Personen oder Sachen (z. B. Taxi), Herstellung von Bauwerken, Herstellung von nichtkörperlichen Sachen (z. B. Software). Im Gegensatz zum Dienstvertrag wird der Erfolg der Herstellung eines Werkes geschuldet, beim Dienstvertrag nur die Tätigkeit als solche. Die Vergütung ist erst dann fällig, wenn das Werk fertiggestellt ist, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart worden ist. Ebenso wie im Kaufvertragsrecht gibt es weitgehende Schutzrechte wie Minderung, Rücktritt und Anfechtung.

Dienstvertragsrecht

Der Dienstvertrag ist ein Vertragstyp, durch den der Dienstverpflichtete zur Leistung der versprochenen Dienste und der Dienstberechtigte zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird. Wichtigster Unterfall ist der Arbeitsvertrag. Anders als beim Arbeitsvertrag fehlt es beim Dienstvertrag an der sozialen Abhängigkeit des Dienstverpflichteten. Insbesondere Verträge mit Ärzten und Anwälten sind dienstrechtlicher Natur. Der Vertrag endet durch Erreichung des vereinbarten Ziels oder durch Kündigung im Fall einer Leistungsstörung. Kommt der Dienstverpflichtete mit seiner Leistung in Verzug, ist er entweder verpflichtet sie nachzuholen und ist zudem zu Schadensersatz verpflichtet, sofern ein Schaden durch den Verzug entstanden ist. Oder es liegt sogenannte Unmöglichkeit vor, sofern die Leistung nicht mehr nachholbar ist, so dass ausschließlich Schadensersatz in Betracht kommt (ein Zahnarzt hat nicht wie vereinbart einen Zahn ziehen können, weil er betrunken war, so dass ein anderer Zahnarzt die Behandlung durchgeführt hat). Anders als bei den zuvor beschriebenen Vertragstypen kommt hier ein Recht auf Minderung nicht in Betracht.

Reisevertragsrecht

Beim Reisevertrag verpflichtet sich der Reiseveranstalter zur entgeltlichen Durchführung einer Gesamtheit von mindestens zwei erheblichen Teilleistungen (z. B. Flug und Unterkunft), die dann von anderen Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft und Hotel) im Auftrag des Reiseveranstalters erbracht werden. Bei Mängeln der Reise (von Lärm, fehlendem zugesagten Meeresblick bis zu Ameisen im Zimmer) steht dem Reisenden das Recht zur Minderung des Reisepreises und eventuell ein Schmerzensgeld wegen entgangener Urlaubsfreude zu. Es sollte darauf geachtet werden, schon während der Reise die Mängel hinreichend zu dokumentieren (filmen oder fotografieren),Mitbewohner bitten, die Reisemängel in Augenschein nehmen zu lassen und sich deren Adressdaten geben zu lassen, als Zeugen für einen etwaigen Gerichtsprozess. Wichtig ist es auch, die Mängel bei der Reiseleitung vor Ort anzuzeigen, damit diese eventuell Abhilfe schaffen kann. Bei Nichtanzeige kann ein Recht auf Schadensersatz verwirkt sein.

Die folgende „Frankfurter Tabelle“ gibt die Höhe der Reisepreisminderung bei Mängeln an. Die Minderung kann im Einzelfall anders ausfallen. Die Tabelle wird von Gerichten üblicherweise herangezogen, ohne dass das Gericht daran gebunden wäre.

 

Art der LeistungMängelpositionProzentBemerkungen
I. Unterkunft1. Abweichung vom gebuchten Objekt0-25je nach Entfernung
 2. Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)5-15 
 3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel (Hotel statt Bungalow, abweichendes Stockwerk)5-10 
 4. Abweichende Art der Zimmer  
 a) DZ statt EZ20Entscheidend, ob
 b) Dreibettzimmer statt EZ25Personen der gleichen
 c) Dreibettzimmer statt DZ20-25Buchung oder Unbekannte
 d) Vierbettzimmer statt DZ20-30zusammengelegt werden
 5. Mängel in der Ausstattung des Zimmers  
 a) zu kleine Fläche5-10 
 b) fehlender Balkon5-10bei Zusage / je nach Jahreszeit
 c) fehlender Meerblick5-10bei Zusage
 d) fehlendes (eigenes) Bad/WC15-25bei Buchung
 e) fehlendes (eigenes) WC15 
 f) fehlende (eigene) Dusche10bei Buchung
 g) fehlende Klimaanlage10-20bei Zusage / je nach Jahreszeit
 h) fehlendes Radio/TV5bei Zusage
 i) zu geringes Mobiliar5-15 
 k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)10-50 
 l) Ungeziefer10-50 
 6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen  
 a) Toilette15 
 b) Bad/Warmwasserboiler15 
 c) Stromausfall/Gasausfall10-20 
 d) Wasser10 
 e) Klimaanlage10-20je nach Jahreszeit
 f) Fahrstuhl5-10je nach Stockwerk
 7. Service  
 a) vollkommener Ausfall25 
 b) schlechte Reinigung10-20 
 c) ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)5-10 
 8. Beeinträchtigungen  
 a) Lärm am Tage5-25 
 b) Lärm in der Nacht10-40 
 c) Gerüche5-15 
 9. Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)20-40je nach Art der Projektzusage (z.B. "Kururlaub")
II.Verpflegung1. Vollkommener Ausfall50 
 2. Inhaltliche Mängel  
 a) eintöniger Speisenzettel5 
 b) nicht genügend warme Speisen10 
 c) verdorbene (ungenießbare) Speisen20-30 
 3. Service  
 a) Selbstbedien. (statt Kellner)10-15 
 b) lange Wartezeiten5-10 
 c) Essen in Schichten10 
 d) verschmutzte Tische5-10 
 e) verschmutztes Geschirr, Besteck10-15 
 4. Fehlende Klimaanlage im Speisesaal5-10bei Zusage
    
III. Sonstiges1. Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool10-20bei Zusage
 2. Fehlendes Hallenbad bei Zusage
 a) bei vorhandenem Swimmingpool10 
 b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool20 
 3. Fehlende Sauna5bei Zusage
 4. Fehlender Tennisplatz5-10bei Zusage
 5. Fehlendes Mini-Golf3-5bei Zusage
 6. Fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule5-10bei Zusage
 7. Fehlende Möglichk. zum Reiten5-10bei Zusage
 8. Fehlende Kinderbetreuung5-10bei Zusage
 9. Unmöglichkeit des Badens im Meer10-20je nach Prospekt-beschreibung und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
 10. Verschmutzter Strand10-20 
 11. Fehlende Strandliegen, Sonnenschirme5-10bei Zusage
 12. Fehlende Snack- oder Strandbar0-5je nach Ersatzmöglichkeit
 13. Fehlender FKK-Strand10-20bei Zusage
 14. Fehlendes Restaurant oder Supermarkt bei Zusage / je nach Ausweichmöglichkeit
 a) bei Hotelverpflegung0-5 
 b) bei Selbstverpflegung10-20 
 15. Fehlende Vergnügungseinrichtungen (Disco, Nightclub, Kino, Animateure)5-15bei Zusage
 16. Fehlende Boutique oder Ladenstraße0-5je nach Ausweichmöglichkeit
 17. Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten20-30des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
 18. Fehlende Reiseleistung  
 a) bloße Organisation0-5 
 b) bei Besichtigungsreisen 10-20  
 c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung20-30bei Zusage
 19. Zeitverlust durch notwendigen Umzug anteiliger Reisepreis für
 a) im gleichen Hotel 1/2 Tag
 b) in anderes Hotel 1 Tag
IV. Transport1. Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus5des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
 2. Ausstattungsmängel  
 a) niedrigere Klasse10-15 
 b) erhebliche Abweichung vom normalen Standard5-10 
 3. Service  
 a) Verpflegung5 
 b) Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)5 
 4. Auswechslung des Transportmittels der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
 5. Fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel Kosten des Ersatztransportmittels