Im Bereich des Verkehrsrechts bietet Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Moegelin die Durchführung der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall und Schutz in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren.
UNFALLSCHADENSREGULIERUNG
Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner durchsetzen? So unkompliziert kann die Schadensabwicklung erfolgen: Sie schildern uns zunächst wie der Unfall passierte. Wir können das in einem persönlichen Gespräch besprechen. Wichtig ist die Erstellung einer Unfallskizze, die üblicherweise von der Versicherung des Unfallgegners verlangt wird. Ein bedeutender Aspekt ist die Sicherung von Beweisen in Form von der Dokumentation der Schäden an Ihrem Auto. Die Sachschäden am Auto empfehlen sich durch ein Sachverständigengutachten festzuhalten, wobei ein Kostenvoranschlag einer KfZ-Reparaturwerkstatt zunächst ausreichend ist. Sobald alle erforderlichen Informationen zum Sachverhalt vorliegen, erfolgt die Geltendmachung der Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und zwar entweder gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung. Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet, hat er auch grundsätzlich die Anwaltskosten zu tragen für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche.
Zur Unfallschadensregulierung gehört die Geltendmachung insbesondere folgender Ansprüche:
-Reparaturkosten
-Kosten für Ersatzfahrzeug
-Nutzungsausfallpauschale (wenn kein Ersatzfahrzeug genommen) gemäß Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch)
-Wertminderung („merkantiler Minderwert“ des KfZ)
-Schmerzensgeld
-Ersatz von Arztkosten
-Verdienstausfall (weil der Geschädigte wegen des Unfalls nicht mehr arbeiten kann
-Gutachter/ -Sachverständigenkosten
-Ersatz für etwaige Beschädigung weiterer Sachen (Kleidung, Handy etc.)
-Auslagen (Telekommunikation)
Wir führen für Sie die gesamte Korrespondenz mit Ihrer und der gegnerischen Versicherung, Gutachtern, Polizei, Zeugen, Ärzten und allen weiteren Beteiligten, um die Unfallschadensregulierung erfolgreich zum Ziel zu bringen.
Damit lohnt sich auf jeden Fall, also auch bei klarem Verschulden des Unfallgegners, die Einschaltung eines Rechtsanwaltes: Sie werden davon entlastet, sich mit den Förmlichkeiten dieser Angelegenheit beschäftigen zu müssen und haben die Sicherheit, alle in Betracht kommenden Schäden vollständig ersetzt zu bekommen.
ABWEHR VON BUßGELDBESCHEIDEN
Es passiert jedem mal - nur einen Moment nicht aufgepasst und schon ist man in eine Radarfalle getappt und geblitzt worden. Nun droht ein Bußgeld und unter Umständen droht sogar ein Fahrverbot. Waren noch Alkohol oder Drogen im Spiel, dann ist die Fahrerlaubnis unmittelbar in Gefahr.
Nach der im Jahr 2020 erfolgten Reform der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ziehen Verkehrsverstöße teils empfindliche Bußgelder und ggf. anderweitige Strafen wie Fahrverbot nach sich.
Zunächst versendet die Bußgeldbehörde einen Anhörungsbogen und der Betroffene hat die Gelegenheit zur Stellungnahme. Schon in diesem Stadium empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwalts. Denn nur mit fachspezifischer anwaltlicher Vertretung kann gegen Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls vor Gericht eine effektive und erfolgreiche Abwehr des Bußgeldbescheids, Fahrverbots oder Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen.
Zu beachten sind auch die für die Einlegung von Rechtsmitteln stets einzuhaltenden kurzen Fristen und besonderen Formerfordernisse. Daher sollten Sie möglichst schnell Kontakt zu uns aufnehmen. Zunächst erfolgt ein awaltlicher Antrag auf Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde. Im Gegensatz zum Betroffenen wird dem Anwalt die Akteneinsicht gewährt. Sollte Ablauf der Frist zur Stellungnahme drohen, kann Fristverlängerung beantragt werden, der in der Regel stattgegeben wird. Erst nach erfolgter Akteneinsicht ist die Angelegenheit vollumfänglich seriös zu beurteilen und es kann entschieden werden, ob und mit welchem Inhalt eine Einlassung im Bußgeldverfahren erfolgen soll.
Sollte im Anhörungsverfahren keine Abhilfe erfolgen, wird die Behörde einen Bußgeldbescheid erteilen, gegen den Einspruch erhoben werden kann. In letzter Konsequenz kann die Abwehr des Bußgeldbescheids im gerichtlichen Gericht erreicht werden. Zu einem großen Tei können die Verfahren aber schon vorgerichtlich beigelegt werden.
Rechtsschutz
Wer sich an einen Anwalt wendet, um ihn mit der Durchsetzung seiner Ansprüche oder Abwehr von Forderungen zu beauftragen, kann nie ganz das Risiko ausschließen, die Kosten selbst zu tragen. Das gilt auch für die hier beschriebenen Fälle des Verkehrsrechts.
Um dieses Risiko auszuschließen, kann die Rechtsanwaltskanzlei Moegelin in Zusammenarbeit mit einem großen deutschen Versicherungsunternehmen Ihnen die Möglichkeit bieten, Rechtsschutz rückwirkend zu erhalten. Ein zurückliegender Schadensfall von bis zu 3 Monaten, unter anderem wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall kann rückwirkend versichert werden. Auf Ihren Wunsch teilen wir Ihnen gerne die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners bei betreffender Versicherung mit.