Adresse:
Rechtsanwaltskanzlei Moegelin Zerndorfer Weg 63 13465 Berlin
E-Mail:

Fristlose Kündigung: Bedeutung und Gründe

21. May
2024

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung, auch als fristlose Kündigung bekannt, ist im Arbeitsrecht die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese Form der Kündigung erfolgt aufgrund eines schwerwiegenden Grundes und kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer vollzogen werden. Im Falle einer fristlosen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser kann beispielsweise eine Straftat, eine Beleidigung, sexuelle Belästigung, Diebstahl oder ein anderer schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten sein. Die fristlose Kündigung führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis unverzüglich beendet wird, ohne dass eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Fristlose Kündigung: Mögliche Gründe

Fristlose Kündigung: Gründe für Arbeitgeber

Obwohl es keine expliziten gesetzlichen Festlegungen für fristlose Kündigungen gibt, existieren dennoch Umstände, die eine solche Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen können. Dazu gehören insbesondere:

Diebstahl und Veruntreuung

Wenn Arbeitnehmer sich an Unternehmenseigentum vergreifen oder Firmengelder veruntreuen, ist dies ein valider Grund für eine fristlose Entlassung. Der Wert des Diebesguts oder der Betrag der veruntreuten Gelder spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist der Vertrauensbruch zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen.

Sexuelle Belästigung

Belästigungen jeglicher Art gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten können eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Es ist jedoch wichtig, dass die Schwere der Tat und die darauffolgende Kündigung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Beispielsweise könnte ein Gericht einen einmaligen Vorfall, der als sexuelle Belästigung gewertet wird, als unverhältnismäßige Grundlage für eine fristlose Kündigung ansehen.

Beleidigung des Arbeitgebers

Beleidigungen oder herabwürdigende Äußerungen gegenüber Vorgesetzten können zur fristlosen Entlassung führen. Dies gilt auch für negative Äußerungen über den Arbeitgeber im Kollegenkreis.

Weitergabe von Betriebsgeheimnissen

Der Bruch des Vertrauensverhältnisses durch Weitergabe von Betriebsgeheimnissen oder sensiblen Informationen an Konkurrenten stellt einen berechtigten Grund für eine sofortige Kündigung dar.

Tätigkeit für die Konkurrenz

Eine fristlose Kündigung ist ebenfalls gerechtfertigt, wenn Angestellte ohne Wissen und Zustimmung des Arbeitgebers für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten.

Falschangaben von Arbeitszeiten

Manipulationen bei der Zeiterfassung oder die Angabe unzutreffender Arbeitszeiten legitimieren eine fristlose Kündigung, ebenso wie der Versuch, nicht geleistete Arbeit abzurechnen.

Arbeitsverweigerung

Wiederholte Arbeitsverweigerung kann eine fristlose Entlassung zur Folge haben, da sie einen Verstoß gegen die vertraglichen Arbeitspflichten darstellt.

Unentschuldigtes Fehlen

Das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit kann ebenfalls eine fristlose Kündigung begründen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Krankheit kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist. Erkrankungen rechtfertigen höchstens eine ordentliche Kündigung, wenn überhaupt. Eine überzeugende Begründung ist stets erforderlich, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Fristlose Kündigung: Gründe für Arbeitnehmer

Bei der fristlosen Kündigung durch Arbeitnehmer liegen die Gründe oft ähnlich wie bei den Arbeitgebern. Schwere Verfehlungen wie grobe Beleidigungen, Betrug oder sexuelle Belästigung können eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Hier sind weitere mögliche Gründe, die eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer legitimieren können:

Ausbleibende Lohnzahlung

Eine fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, wenn über einen längeren Zeitraum kein Lohn ausgezahlt wurde oder die Zahlungen extrem verspätet erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber zuvor auf diese Missstände hingewiesen wurde.

Aufforderung zu rechtswidrigen Handlungen

Fordert ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer*innen dazu auf, Straftaten zu begehen, stellt dies einen validen Grund für eine fristlose Kündigung dar.

Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz:

Werden Arbeitnehmer von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt oder diskriminiert, kann dies zur fristlosen Kündigung berechtigen, auch wenn der Arbeitgeber selbst nicht direkt involviert ist.

Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass der Wunsch nach einem Stellenwechsel kein Grund für eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer darstellt. Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse an Planungssicherheit. Daher sind Arbeitnehmer verpflichtet, die gesetzlichen oder vertraglich festgelegten Kündigungsfristen einzuhalten, wenn sie das Unternehmen verlassen möchten, um eine neue Stelle anzutreten.

Was un­ter­schei­det frist­lo­se von außer­or­dent­li­chen Kündi­gun­gen?

Der Unterschied zwischen fristloser und außerordentlicher Kündigung liegt in der Unverzüglichkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Während bei einer fristgerechten außerordentlichen Kündigung eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, kann bei einer fristlosen Kündigung das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Ein wichtiger Grund muss vorliegen, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Zudem muss die Kündigung schriftlich ausgesprochen werden und alle relevanten Tatsachen müssen klar dargelegt werden.

Wel­che Fris­ten soll­ten Ar­beit­ge­ber bei der Vor­be­rei­tung ei­ner frist­lo­sen Kündi­gung im Au­ge be­hal­ten?

Arbeitgeber sollten bei der Vorbereitung einer fristlosen Kündigung die gesetzlichen Vorgaben genau beachten. Es ist wichtig, dass der Kündigungsgrund eindeutig und nachvollziehbar dokumentiert ist. Zudem sollte eine Abmahnung in Betracht gezogen werden, sofern der Verstoß nicht so schwerwiegend ist, dass eine vorherige Abmahnung entbehrlich ist. Bei einer fristlosen Kündigung wegen Diebstahls beispielsweise ist es ratsam, den konkreten Vorfall genau zu dokumentieren und gegebenenfalls Beweise zu sichern. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und einer möglichen Kündigungsfrist ist essenziell, um eine rechtswirksame fristlose Kündigung auszusprechen.

Wann ist ei­ne frist­lo­se Kündi­gung auf je­den Fall un­wirk­sam?

Eine fristlose Kündigung ist auf jeden Fall unwirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn kein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung vorliegt oder die Kündigung nicht ordnungsgemäß schriftlich ausgesprochen wurde. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, damit die fristlose Kündigung wirksam ist. Andernfalls kann die Kündigung angefochten werden und der Arbeitnehmer hat möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz oder Wiedereinstellung.

An wel­che Fris­ten soll­ten Ar­beit­neh­mer bei Er­halt ei­ner frist­lo­sen Kündi­gung den­ken?

Falls Sie als Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung erhalten haben, steht die Überlegung im Raum, ob ein Vorgehen gegen diese Kündigung, sprich die Einreichung einer Kündigungsschutzklage, sinnvoll ist oder nicht.

Entscheidend ist, dass diese Überlegung spätestens innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung abgeschlossen sein muss. Versäumen Sie die im § 4 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sowie in § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG festgelegte Frist zur Klageerhebung, gilt gesetzlich die Annahme, dass die Kündigung aus einem wichtigen Grund erfolgte und der Arbeitgeber die im § 626 Abs. 2 BGB bestimmte Zweiwochenfrist eingehalten hat, gemäß § 7 KSchG.

Diese strenge Fristregelung gilt ebenso für Arbeitnehmer, die keinen generellen Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen, beispielsweise während der Probezeit in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses oder in einem Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Arbeitnehmern.

Es ist daher von größter Wichtigkeit, die gesetzliche Dreiwochenfrist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage einzuhalten.

Dies betrifft nicht nur den Fall, dass Sie mittels einer Klage Ihre Weiterbeschäftigung erreichen möchten. Auch wenn Sie auf eine Abfindung hoffen, ist die fristgerechte Klageerhebung essentiell. Nach Ablauf der Frist ist eine Kündigungsschutzklage nahezu chancenlos, und ein ökonomisch denkender Arbeitgeber wird sich üblicherweise nicht mehr auf eine Abfindung einlassen.

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder Anspruch auf rechtliche Vertretung durch Ihre Gewerkschaft haben, gehen Sie mit einer Kündigungsschutzklage in der Regel kein Risiko ein. Zudem bewahren Sie sich durch eine Klage die Möglichkeit auf ein verbessertes Arbeitszeugnis, ein reguläres Austrittsdatum am Monatsende und auf eine Abfindung.

Stehen Ihnen keine Möglichkeiten einer Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft zur Verfügung, müssen Sie abwägen, ob Sie untätig bleiben, selbst klagen oder sich auf eigene Kosten anwaltlich vertreten lassen. Aufgrund der Komplexität des Kündigungsschutzrechts ist eine anwaltliche Beratung bezüglich der Erfolgsaussichten Ihrer Klage empfehlenswert. Je nach Ihrer finanziellen Situation könnte zudem die Möglichkeit bestehen, dass der Staat die Kosten für Ihren Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe trägt.

Droht Ar­beit­neh­mern ei­ne Sperr­zeit bei ei­ner frist­lo­sen Kündi­gung?

Bei einer fristlosen Kündigung droht Arbeitnehmern in der Regel keine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit, da die Kündigung auf einem wichtigen Grund beruht und kein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt. Anders verhält es sich bei einer ordentlichen Kündigung, bei der eine Sperrfrist eintreten kann, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat oder einvernehmlich aufgelöst wurde. Die fristlose Kündigung setzt voraus, dass ein schwerwiegender Pflichtverstoß vorliegt, der die unverzügliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Arbeitnehmer sollten daher bei Vorliegen einer fristlosen Kündigung ihre Rechte prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

Was ist bei einer fristlosen Kündigung zu beachten?

Eine außerordentliche Kündigung kann aus verschiedenen Gründen als unwirksam gelten. Dabei sind Arbeitgeber verpflichtet, gewisse formale Anforderungen zu erfüllen und gegebenenfalls weitere Instanzen zu involvieren oder anzuhören.

Anhörung des Betriebsrats

Ist ein Betriebsrat im Unternehmen etabliert, muss dieser vor der Aussprache jeder Kündigung, einschließlich einer außerordentlichen Kündigung, angehört werden, gemäß § 102 BetrVG. Äußert der Betriebsrat Bedenken gegen die Kündigung, hat er diese mit Begründung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz (§ 17 MuSchG) verbietet die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin, auch in Form einer außerordentlichen Kündigung.

Elternzeit

Arbeitnehmern, die sich in Elternzeit befinden, darf grundsätzlich nicht gekündigt werden. Dieser besondere Schutz beginnt bereits mit der Anmeldung der Elternzeit durch den Arbeitnehmer, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn, laut § 18 BEEG.

Mitglieder des Betriebsrats

Die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist nur mit vorheriger Zustimmung des Betriebsrats möglich, entsprechend § 103 BetrVG.

Fehlende Zustimmung

Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Ohne diese Zustimmung sowie ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ist die Kündigung gemäß §§ 174 und 178 Abs. 2 SGB IX unwirksam.

Diese Regelungen stellen sicher, dass Kündigungen nicht willkürlich und unter Beachtung der Rechte aller Beteiligten ausgesprochen werden. Sie schützen insbesondere Arbeitnehmer in sensiblen Lebenssituationen oder mit besonderem Status im Unternehmen.

Was tun, bei einer fristlosen Kündigung?

Im Falle einer fristlosen Kündigung sollten Arbeitnehmer unverzüglich einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, um ihre Rechte zu wahren. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Kündigung gerechtfertigt ist und ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Bei einer fristlosen Kündigung besteht die Möglichkeit, eine Abfindung zu verhandeln, falls eine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt werden kann. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Informationen zu sammeln, um die Wirksamkeit der Kündigung zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Abfindung bei einer fristlosen Kündigung

Im Rahmen einer fristlosen Kündigung können Arbeitnehmer eine Abfindung aushandeln, um einen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erhalten. Die Höhe der Abfindung kann in der Regel verhandelt werden und sollte den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Bei einer fristlosen Kündigung ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um die Optionen für eine Abfindung zu prüfen und gegebenenfalls eine angemessene Entschädigung zu erhalten.

Was kön­nen wir für Sie tun?

Bei Fragen und rechtlichen Angelegenheiten im Arbeitsrecht steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Moegelin in Berlin zur Seite. Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Klärung von fristlosen Kündigungen, Abfindungsverhandlungen und allen arbeitsrechtlichen Belangen. Setzen Sie sich mit unserer Kanzlei in Verbindung, um eine umfassende Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zu erhalten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und für eine gerechte Lösung in rechtlichen Auseinandersetzungen zu sorgen.

FAQ

Wann ist eine außerordentliche Entlassung zulässig?

Eine außerordentliche Entlassung kommt nur in Betracht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: Es muss ein triftiger Grund vorliegen, der eine sofortige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Dieser Grund muss derart gewichtig sein, dass es dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, die Einhaltung einer Kündigungsfrist zu erwarten. Ohne diesen wesentlichen Grund ist die Entlassung nicht rechtens.

Welche Gründe berechtigen den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung?

Aus der Perspektive des Arbeitgebers existieren mehrere gewichtige Anlässe für die Aussprache einer fristlosen Kündigung:

Arbeitsverweigerung - Eine bloße Missachtung der Anweisungen eines Vorgesetzten reicht nicht aus. Der Arbeitnehmer muss die Arbeit nachhaltig verweigern. In der Regel ist eine vorherige Abmahnung erforderlich.

Ankündigung von Krankheitsvorwand - Wenn ein gesunder Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber ankündigt, sich krankzumelden, sollte er den gewünschten Urlaub nicht erhalten, gilt diese Ankündigung grundsätzlich als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Was sind Gründe aus der Sicht des Arbeitnehmers für eine fristlose Kündigung?

Auch Arbeitnehmer haben das Recht, das Arbeitsverhältnis außerordentlich und fristlos zu beenden, vorausgesetzt, sie verfügen über einen triftigen Grund. Laut Rechtsprechung muss beispielsweise bei wiederholter Verspätung der Gehaltszahlung der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zunächst formell abmahnen und eine pünktliche Zahlung des Gehalts einfordern.